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Ausstellungsbedingungen Rathaus und Bürgerzentrum

Ausstellungsbedingungen Rathaus und Bürgerzentrum Bedingungen für die Teilnahme als Instrumentenaussteller im Rathaus und Bürgerzentrum

 

Konditionen Ausstellerpakete:

Ausstellerpaket 1: Standplatz, inkl. 1 Tisch, Tischgröße 140x70 Anzeige in der Festschrift (1/3 Seite), 4c, Druckvorlagen sind zu stellen Anzeigenschlusstermin: 30. März 2018 Preis: 200,- € zzgl. MwSt.

Austellerpaket 2: Standplatz, inkl. 2 Tischen, Tischgröße 140x70 Anzeige in der Festschrift (1/3 Seite), 4c, Druckvorlagen sind zu stellen Anzeigenschlusstermin: 30. März 2018 Preis: 300,- € zzgl. MwSt.

Austellerpaket 3: Auslage von Prospektmaterial, Aufstellung 1 Rollup Preis: 50,- €

Ausführung:

 Die Standanordnung gibt der Veranstalter nach der von ihm vorgenommenen Gesamtplanung der Ausstellung vor. Die Ausstellungspläne werden bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn versandt.

 Jeder Aussteller erhält max. zwei Tische für die Ausstellung. Bei weiterem Bedarf kontaktieren Sie bitte rechtzeitig die Ausstellungsorganisation oder vermerken Sie dies in dem beigefügtem Buchungsformular. Für die Buchung von zusätzlichem Standmobiliar werden entsprechende Mietgebühren erhoben.

 Jeder Aussteller muss für eine den Tisch schonende Abdeckung Sorge tragen. Beim Auf- und Abbau der Stände ist darauf zu achten, dass Fuß-, Wand- und Deckenflächen pfleglich behandelt werden. Diese dürfen nicht beklebt, benagelt, angebohrt oder durch andere Befestigungstechniken beschädigt werden. Für Schäden ist der Verursacher ersatzpflichtig.

 Rollups können nur in begrenzter Anzahl eingesetzt werden und auch nur da, wo es die Lage des Standes im Gesamtplan zulässt. Für diese wird in Abhängigkeit von der Größe des Rollups eine Standgebühr von je € 40,- erhoben.

 Die Verwendung von eigenem Mobiliar ist nur nach Absprache und Genehmigung durch den Veranstalter möglich. Ausstellungsgegenstände dürfen nur auf bzw. unter den Ausstellungstischen platziert werden.

 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene Ausstellungsgegenstände.

 Ausstellungszeiten: Do. 10.05. – Sa. 12.05.2018 von 10.00-18.00 Uhr

 Gemeinsamer Aufbau: Do. 10.05.2018, 10.00 – 11.00 Uhr Abbau: Sa. 12.05.2018 bis 18.30 Uhr (für Aussteller im Rathaus) Abbau Sa. 12.05.2018 frühestens ab 21.00 Uhr (für Aussteller im Bürgerzentrum)

 In der Festschrift werden die Aussteller in einem Ausstellerverzeichnis aufgeführt.

 Bei einer Anmeldung bis zum 15.12.2017 wird Ihr Name auf der vorläufigen Ausstellerliste im Verbandsmagazin „Auftakt!“ 1/2018 veröffentlicht.

 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellern, den Ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung und Presseveröffentlichungen zu verwenden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die die Presse mit Zustimmung des Ausstellers direkt fertigt.

 Für die Standreinigung und Abfallentsorgung ist der Aussteller selbst verantwortlich. Verpackungsmaterial und Abfälle dürfen nicht vor den Gebäuden abgestellt werden.

 Mit der Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung werden die Ausstellungsbedingungen als verbindlich anerkannt. Anmeldeschluss ist der 30.03.2018

Kontakt für weitere Fragen:

Kerstin Braunsteiner

Redaktion Auftakt! - Bund Deutscher Zupfmusiker e.V.

Am Rothlauf 6a 61476 Kronberg Tel. + 49 (0)6173 / 78 32 940 Fax + 49 (0)6173 / 78 32 941

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